Das Verkehrsrecht umfasst sowohl die zivilrechtliche Seite, z. B. Unfallregulierungen, wie auch die strafrechtliche Seite im Hinblick auf Straf- und Bußgeldangelegenheiten.

Wir übernehmen für Sie vollständig die Unfallregulierung mit der gegnerischen Versicherung und beraten Sie über sämtliche Ihnen zustehende Schadensersatzansprüche
(so z. B. Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Schadenspauschalen, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, etc.). Wir garantieren Ihnen eine sofortige Bearbeitung der Angelegenheit.

Auf der strafrechtlichen Ebene verteidigen wir Sie gegen etwaige Vorwürfe. Wir holen für Sie Akteneinsicht ein und geben ggf. eine umfangreiche Stellungnahme ab.

Im Hinblick auf Bußgeldbescheide, verhängte Fahrverbote oder Entzug der Fahrerlaubnis beraten und vertreten wir Sie kompetent und zielorientiert.