Das Betreuungsrecht ist ein weiteres Rechtsgebiet, das ich mir als Tätigkeitsschwerpunkt ausgewählt habe. In der Beratung und Vertretung von Senioren- und ihren Angehörigen – ergänzt es das Erbrecht in idealer Weise.

Eine wachsende Zahl von Menschen bedarf der Hilfe und Unterstützung im Alter, bei Krankheit, Behinderung, oder ganz einfach bei nachlassenden Kräften. Es hat sich allmählich herumgesprochen, daß man Vorsorge treffen kann mit der so genannten Vorsorgevollmacht.