Im Erbrecht ist oft eine vorbereitende Beratung notwendig, damit Eheverträge und Testamente wirklich dem Willen des Mandanten entsprechen. Auch die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die häufig sehr schwierig ist, sowie die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen / Pflichtteilsergänzungsansprüchen erfordern eine sorgfältige Beratung und außergerichtliche Vertretung, wenn erforderlich, auch ein kompetente gerichtliche Vertretung.
Im Laufe seines Lebens wird nahezu jeder mit dem Thema »Erben« konfrontiert. Entweder weil er vererben möchte oder weil er selbst Erbe wird. Die meisten wollen für ihre Erbfolge klar geregelte Verhältnisse hinterlassen. Allerdings lediglich vier Prozent der Deutschen haben nach einer Emnid-Umfrage Testamente und Erbverträge abgefasst – und selbst diese Schriftstücke weisen oft erhebliche formale und inhaltliche Mängel auf.
Dass zu Fragen rund ums Erbe erheblicher Beratungsbedarf besteht, versteht sich daher von selbst. Damit der »letzte Wille« des Erblassers nach seinem Tod auch wirklich umgesetzt werden kann, ist eine juristische Prüfung unter Einbeziehung wirtschaftlicher Gesichtspunkte unverzichtbar. Aber für Erben können juristische Ratschläge von Vorteil sein. Denn mit der Annahme einer Erbschaft sind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden.
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