Das Familienrecht umfasst im Wesentlichen das Scheidungs- und Unterhaltsrecht, die Vermögensauseinandersetzung und das Recht der elterlichen Sorge.

Sie werden von uns in allen familienrechtlichen Fragen gerichtlich und außergerichtlich beraten und vertreten.
Dies betrifft auch die Probleme, die sich im Zusammenhang mit einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben.

Wer sich mit familienrechtlichen Problemen an unsere Kanzlei wendet, kann nicht nur präzisen Rat und wirksame Vertretung erwarten, ihm wird auch menschliches Verständnis entgegengebracht.

Sie werden von mir sowohl außergerichtlich als auch im Prozess vertrauensvoll, kompetent und effizient beraten und betreut.