In Hessen ist für bestimmte Streitigkeiten eine Klage vor dem Amtsgericht nur dann zulässig, wenn zuvor die so genannte »obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung« durchgeführt worden ist.
- Vermögensrechtl. Streitigkeiten bis 750,00 €
- Nachbarschaftstreitigkeiten
- Ansprüche aus Verletzung der persönlichen Ehre
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt hat mich mit den speziellen Verhandlungs- und Mediationstechniken des Schlichtungsverfahrens vertraut gemacht, um in ihrem Interesse schnellstmöglich ein befriedigendes Ergebnis erzielen zu können.
Petra Thielmann, Tel 02773 / 91837-0